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Adamgasse 4/2, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/562477;
 FAX.: 0512/562477-7
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Der Verein - Auszug aus den Statuten

Zweck des Vereins
Der Verein bietet wirksame soziale Hilfestellungen für wohnungs- und arbeitssuchende Frauen und ihre Kinder an. Durch:

  • die Schaffung von zweckdienlichen Einrichtungen in Form einer Wohnung oder eines Hauses

  • der Verein will die Probleme von wohnungs- und arbeitssuchenden Frauen und deren Kindern in der Öffentlichkeit durch die Herausgabe von Publikationen bewusst machen

  • den Betrieb einer für jede Frau zugänglichen Beratungsstelle, deren Ziel eine Beratung im Sinne des §2 Familienberatungsförderungsgesetz BGBI 1974/80, mit dem zusätzlichen Schwerpunkt für wohnungs- und arbeitslose Frauen, ist.

  • die Schaffung von Nachfolgeeinrichtungen wie betreuten Wohngemeinschaften oder Übergangswohnungen. Der Verein hat keine auf wirtschaftlichen Gewinn gerichteten Ziele. Mittel zur Erreichung des Zwecks:
    1. Subventionen
    2. Freiwillige Spenden und sonstige Zuwendungen
    3. Mitgliedsbeiträge


  • Vereinsvorstand seit 4.6.2008
    Obfrau: Dr.in Mennert Margit
    Obfrau-Stellvertreterin: Koch Gertraud
    Kassierin: Mag.a Keszleri Beate
    Kassierstellvertreterin: Wagner Elisabeth

    RechnungsprüferInnen:
    Frau Sandra Busta, Unternehmerin, längjährige Mitarbeiterin SOS Kinderdorf
    MMag. Kapelari Georg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

    Mitgliedschaft:
    Aufnahme in den Verein und Mitgliedschaft
    Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch das Einbezahlen des jährlichen Mitgliedbeitrages von Euro 8.-. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, die Aufnahme ohne Begründung abzulehnen. Eine Berufung gegen diese Ablehnung ist nicht statthaft. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahmebestätigung durch die Mitgliederversammlung.

    Rechte und Pflichten der Mitglieder
    Jedes Mitglied hat das aktive und passive Wahlrecht, das Stimmrecht, das Recht zu Gegenständen der Tagesordnung bei Versammlungen Anträge zu stellen bzw. selbstständige Anträge beim Vereinsvorstand einzubringen. Jedes Mitglied hat das Recht, das jeweilige Angebot des Vereins zu nützen. Alle Mitglieder sind verpflichtet, das Interesse des Vereins nach Möglichkeit zu fördern.



Die Räumlichkeiten der Beratungsstelle

Die Räumlichkeiten der Beratungsstelle

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